Diese Anweisung fr ortsbewegliche Tanks gilt fr nicht tiefgekhlt verflssigte Gase und fr Chemikalien unter Druck (UN-Nummern 3500, 3501, 3502, 3503, 3504 und 3505). 

Die allgemeinen Vorschriften in 4.2.2 und die Vorschriften in 6.7.3 sind einzuhalten.

Siehe Funote a) zum hchstzulssigen Betriebsdruck (bar): 
"Klein" bedeutet Tanks, die einen Tankkrper mit einem Durchmesser von hchstens 1,5 Meter haben; "gro" bedeutet Tanks, die einen Tankkrper mit einem Durchmesser von mehr als 1,5 Meter ohne Isolierung oder Sonnenschutz haben (siehe Absatz 6.7.3.2.12); "Sonnenschutz" bedeutet Tanks, die einen Tankkrper mit einem Durchmesser von mehr als 1,5 Meter und mit einem Sonnenschutz haben (siehe Absatz 6.7.3.2.12); "isoliert" bedeutet Tanks, die einen Tankkrper mit einem Durchmesser von mehr als 1,5 Meter und einer Isolierung (siehe Absatz 6.7.3.2.12) haben; (siehe Begriffsbestimmung fr "Auslegungsreferenztemperatur" in Unterabschnitt 6.7.3.1).

Siehe Funote b) zu Druckentlastungseinrichtungen:
Der Ausdruck "normal" in der Spalte "Druckentlastungseinrichtungen" bedeutet, dass eine Berstscheibe gem Absatz 6.7.3.7.3 nicht vorgeschrieben ist.